WACHAU DAC
Das absolute Bekenntnis zur Herkunft | verpflichtende Handlese !allgemeine Informationen
Was heißt DAC?
„DAC“ steht für “Districtus Austriae Controllatus“ und ist die gesetzliche Abkürzung für besonders gebietstypische Qualitätsweine.
Wenn also auf einem Weinetikett unmittelbar nach dem Namen des Weinbaugebiets die Buchstabenkombination „DAC“ zu lesen ist (z.B. Wachau DAC ), haben Sie einen für das Gebiet typischen Qualitätswein vor sich.
Die Herkunftspyramide
Künftig gliedern sich Wachauer Weine in Gebietsweine, Ortsweine und Riedenweine. Für alle gilt: 100 % Handlese. Wo Wachau draufsteht, ist Handwerk drin.
• Riedenweine werden ausschließlich aus den Wachauer Leitsorten Grüner Veltliner und Riesling gekeltert. Weder spürbarer Holzeinfluss noch Anreicherung sind erlaubt. Jeder Riedenwein darf nur Trauben einer Riede beinhalten. In der Wachau sind insgesamt 157 Rieden definiert, die entsprechende ist am Etikett sichtbar. Betriebliche Marken oder Phantasiemarken dürfen bei Riedenweinen nicht verwendet werden.
• Ortsweine werden aus Trauben eines einzelnen Ortes gekeltert und haben keinen spürbaren Holzeinfluss. 22 Ortsnamen sind erlaubt, der entsprechende wird am Etikett vermerkt. Nur für die Wachau besonders typische Rebsorten dürfen in Verbindung mit einem Ortsnamen genutzt werden: Grüner Veltliner, Riesling, Weißer Burgunder, Grauer Burgunder, Chardonnay, Neuburger, Muskateller, Sauvignon blanc oder Traminer.
• Gebietsweine spiegeln die Vielfalt der Wachau wider und können aus 17 gebietstypischen Rebsorten gekeltert werden. Die Betriebe können Trauben aus dem gesamten Weinbaugebiet Wachau verwenden. Auch betreffend Stilistik sind die Betriebe beim Gebietswein freier, so ist zum Beispiel die Verwendung von neuen Barriquefässern für den Ausbau erlaubt.